Hundeführerschein

Informationen für Hundehalter in Schleswig-Holstein zum

„Hundeführerschein - Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" und Sachkundenachweis gem. § 8 Abs 2 Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein

Die aufrüttelnden Pressemeldungen über einzelne Hunde, die Menschen schwer verletzten bzw. töteten, haben nicht nur zu größerem Verantwortungsbewusstsein bei erfreulich vielen Hundehaltern geführt, sondern auch zur Verschärfung von Rechtsvorschriften.

Das neue Gefahrhundegesetz (GefHG) Schleswig-Holstein sieht vor, dass in Zukunft alle Halter und Aufsichtspersonen von gefährlichen Hunden einen Nachweis darüber erbringen müssen, dass sie ihren Hund so halten und führen können, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (Sachkundenachweis).

Gefährliche Hunde im Sinne des GefHG sind:
1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen.
2. Hunde, die vom Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft wurden, weil sie z. B.
- einen Menschen gebissen haben,
- ein anderes Tier gebissen oder getötet haben,
- ein anderes gefährliches Verhalten zeigen (z. B. Jogger oder Radfahrer jagen).

Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs, in welchem den Teilnehmern das notwendige Wissen über den Umgang mit Hunden vermittelt wird. Der Kurs endet mit einer Prüfung - ist diese bestanden, erhält der jeweilige Teilnehmer darüber eine Bescheinigung, den Sachkundenachweis. Der Sachkundenachweis wird umgangssprachlich auch oft „Hundeführerschein" genannt.

Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises, auch „Hundeführerschein"-Kurse genannt, dürfen nur von speziell ausgebildeten Personen abgehalten werden. „Hundeführerschein"-Kurse gibt es z. B. von der Tierärzteschaft, vom VDH und BHV. Die Tierärzteschaft hat einen behördlich anerkannten „Hundeführerschein"-Kurs ausgearbeitet, den

„Hundeführerschein - Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden"

Auch wenn Sie keinen Sachkundenachweis im Sinne des Gefahrhundegesetzes benötigen, ist die Teilnahme an diesem Kurs empfehlenswert. Möglichst viele Hundehalter sollten auf freiwilliger Basis lernen, wie sie ihren Hund unter Kontrolle bringen - sei es nun ein Chihuahua, ein Dalmatiner oder ein Dobermann. Denn jeder Hund kann beißen, und eine große Zahl an Bissverletzungen fügen Hunde ihrer eigenen Familie zu. Nicht weil diese Hunde böse sind, sondern weil wir Menschen eklatante Fehler im Umgang mit unseren Hunden machen.

Um Gefahren für uns und andere zu vermeiden, brauchen wir fundiertes Wissen: Wissen über normales Hundeverhalten, Wissen über Situationen, in denen ein Hund gefährlich werden kann, Wissen über typische Mißverständnisse zwischen Mensch und Hund - und nicht zuletzt Wissen darüber, wie man seinen Hund richtig erzieht.


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